Schengen-Raum Reiseführer

Europa ist ein relativ kleiner Kontinent mit vielen unabhängigen Ländern. Unter normalen Umständen würde eine Reise durch mehrere Länder bedeuten, dass Visumanträge und die Passkontrolle mehrmals durchlaufen werden müssen. Die Schengen-Zone funktioniert in dieser Hinsicht jedoch ähnlich wie ein Land. Solange Sie sich in dieser Zone aufhalten, können Sie in der Regel die Grenzen überschreiten, ohne die Passkontrollpunkte erneut zu passieren. Wenn Sie ein Schengen-Visum haben, müssen Sie kein Visum für jedes Schengen-Mitgliedsland einzeln beantragen, wodurch Sie Zeit, Geld und Papierkram sparen.

Zu den Ländern der Schengen-Zone gehören Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei , Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz.

Rumänien, Bulgarien und Kroatien sind EU-Mitgliedstaaten, die noch nicht offiziell am Schengen-System teilnehmen. Sie führen an den Grenzübergängen zu den Schengen-Staaten separate Passkontrollen durch. Inhaber eines gültigen Schengen-Visums können jedoch möglicherweise in diese Staaten einreisen, ohne ein separates Visum zu beantragen. Zypern ist ebenfalls Mitglied der Europäischen Union, befindet sich jedoch nicht innerhalb der Schengen-Zone. Da es keine Landgrenzen zu Mitgliedern der Schengen-Zone gibt, ist dies nur für Flug- und Wasserreisen relevant.
Die Mikrostaten Monaco, San Marino und Vatikanstadt sind nicht Teil des Schengen-Raums und haben unterschiedliche formale Beziehungen, aber alle haben offene Grenzen zu benachbarten Schengen-Ländern und können mit einem Schengen-Visum legal eingereist werden.
Andorra hat keine formelle Vereinbarung mit dem Schengen-Raum und unterhält ständige Grenzkontrollen, stellt jedoch keine eigenen Visa aus. Andorra akzeptiert stattdessen ein Schengen-Visum. Für die Rückreise aus Andorra ist möglicherweise ein Visum für die mehrfache Einreise erforderlich, da die Ein- und Ausreise aus Andorra mit der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum identisch sein kann. In der Praxis ist die Passkontrolle an der andorranischen Grenze gelockert und es ist unwahrscheinlich, dass sie den meisten Reisenden Probleme bereitet. Sie sollten jedoch in Ihrem Visumantrag angeben, ob Sie Andorra besuchen möchten.
Gibraltar ist nicht Teil des Schengen-Raums und unterhält ständige Grenzkontrollen. Wenn Sie aus dem Schengen-Raum nach Gibraltar einreisen, wird ein einmaliges Schengen-Visum ungültig. In der Praxis werden Pässe jedoch nur mit einem Scheck versehen, jedoch nicht an der Landgrenze zu Spanien abgestempelt. Besucher mit einem Schengen-Visum für die einmalige Einreise, die über diesen Grenzübergang einreisen oder aus diesem ausreisen, werden in der Regel problemlos wieder nach Spanien gelassen. Falls für Ihre Nationalität erforderlich, stellen Sie sicher, dass Sie ein Visum für Gibraltar haben, da Ihnen sonst die Einreise verweigert wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie mit dem Flugzeug nach Gibraltar einreisen oder aus Gibraltar ausreisen. Sie benötigen ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise, wenn Sie nach Gibraltar fliegen und wieder in den Schengen-Raum einreisen möchten.

Verstehen
Der Schengen-Raum ist nicht dasselbe wie die Europäische Union (EU). Nicht alle EU-Länder sind Teil der Schengen-Zone und nicht alle Schengen-Länder sind Teil der EU. Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in einen EU-Mitgliedstaat einreisen, der nicht am Schengen-Abkommen teilnimmt, unterliegen Sie dessen vollständig separaten Visa-, Einreisebestimmungen und Passkontrollsystemen. Die bemerkenswertesten Beispiele für EU-Nicht-Schengen-Mitglieder sind das Vereinigte Königreich und Irland. Die neueren EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien gehören nicht zur Schengen-Zone, werden aber voraussichtlich beitreten. Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein sind Beispiele für Mitglieder der Schengen-Zone, die nicht zur EU gehören. Für die EU-Bürger ist die Schengen-Zone etwas weniger wichtig, da es das verwandte, aber separate Konzept der Freizügigkeit innerhalb der EU gibt.

Die Schengen-Zone umfasst nur Einwanderungskontrollen, während die EU praktisch eine Zollunion ist. Daher müssen Sie bei Reisen zwischen einem Schengen- und einem Nicht-Schengen-EU-Land nicht den Zoll passieren, sondern müssen die Einwanderungskontrollen durchlaufen (z. B. von Großbritannien nach Deutschland oder umgekehrt). Das Gegenteil gilt für Reisen zwischen EU- und Nicht-EU-Schengen-Ländern: Sie müssen den Zoll passieren, zumindest wenn Sie Waren deklarieren müssen, aber keine Einwanderung (z. B. die Schweiz nach Frankreich oder umgekehrt).

Ein Schengen-Visum und eine visumfreie Einreise in den Schengen-Raum (für berechtigte Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staatsangehörige) gilt nur für Kurzaufenthalte (90 Tage oder weniger innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – für das gesamte Gebiet). . Jeder Nicht-EWR-Bürger oder Schweizer, der länger bleiben möchte, muss ein entsprechendes nationales Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen, das nur für ein bestimmtes Land gültig ist. Darüber hinaus ist ein Schengen-Visum möglicherweise nicht gültig, um Überseegebiete eines bestimmten Schengen-Landes (z. B. französische Überseegebiete oder Grönland) zu besuchen. Dieser Artikel befasst sich mit Touristenvisa für Kurzaufenthalte, Visa für Familien- und Geschäftsreisen sowie Besuchen der Schengen-Zone zu den genannten Zwecken.

Visum- und Nicht-Visum-Staatsangehörige
Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) und der Schweiz benötigen nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sie benötigen kein Visum für den Schengen-Raum und dürfen sich in der Regel dort aufhalten so lange sie wollen.

Die Staatsangehörigen der folgenden Länder benötigen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum: Albanien (1), Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina (1), Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Moldawien (1), Monaco, Montenegro (1), Neuseeland, Nicaragua, Nordmakedonien (1) , Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Serbien (1, 2), Seychellen, Singapur, Südkorea, Taiwan (3) (Republik China ), Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Ukraine (1), Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Uruguay, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela,zusätzlich Personen mit Sonderverwaltungszone Hongkong oder Macau sowie alle britischen Staatsangehörigen (einschließlich Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzen).

Die oben genannten visumfreien Nicht-EU / EFTA-Besucher dürfen sich in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten und im Allgemeinen während ihres Aufenthalts nicht arbeiten (obwohl einige Schengen-Länder bestimmte zulassen) Nationalitäten zu arbeiten – siehe unten). Die Zählung beginnt, sobald Sie ein Land im Schengen-Raum betreten, und wird nicht zurückgesetzt, indem Sie ein Schengen-Land für ein anderes verlassen.
Bürger Neuseelands können jedoch möglicherweise länger als 90 Tage bleiben, wenn sie nur bestimmte Schengen-Länder besuchen. Siehe die Erklärung der neuseeländischen Regierung.

Wenn Sie kein EU / EFTA-Staatsangehöriger sind (auch wenn Sie von der Visumpflicht befreit sind, es sei denn, Sie sind Andorraner, Monégasque oder San Marinese), vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass beim Betreten und Verlassen des Schengen-Raums mit einem Stempel versehen ist. Ohne Einreisestempel werden Sie möglicherweise als Overstayer behandelt, wenn Sie versuchen, den Schengen-Raum zu verlassen. Ohne einen Ausreisestempel kann Ihnen die Einreise verweigert werden, wenn Sie das nächste Mal den Schengen-Raum betreten möchten, da Sie bei Ihrem vorherigen Besuch möglicherweise überfordert waren. Wenn Sie keinen Passstempel erhalten können, müssen Sie Dokumente wie Bordkarten, Transportscheine und Geldautomaten aufbewahren, um die Grenzkontrollbeamten davon zu überzeugen, dass Sie sich legal im Schengen-Raum aufgehalten haben.

Beachten Sie, dass
britische Untertanen mit Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich und Bürger der britischen Überseegebiete, die mit Gibraltar verbunden sind, als „Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs für Zwecke der Europäischen Union“ gelten und daher uneingeschränkten Zugang zum Schengen-Raum haben.
Bürger der britischen Überseegebiete ohne Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich und britische Untertanen ohne Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich sowie Bürger der britischen Überseegebiete und britische geschützte Personen im Allgemeinen können nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben.
Alle Bürger der britischen Überseegebiete mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlich mit den Hoheitsgebieten Zyperns verbunden sind, haben Anspruch auf die britische Staatsbürgerschaft und anschließend uneingeschränkten Zugang zum Schengen-Raum.

Nicht-EWR-Staatsangehörige, die normalerweise ein Schengen-Visum benötigen, jedoch in einem der Schengen-Länder eine Aufenthaltserlaubnis / ein Visum für einen längeren Aufenthalt besitzen, müssen im Allgemeinen kein weiteres Schengen-Visum beantragen, um die anderen Schengen-Länder zu besuchen, solange diese Erlaubnis / dieses Visum gültig ist gültig. Ihr Besuch in den anderen Ländern des Schengen-Raums ist jedoch weiterhin auf den Standardzeitraum von 90 Tagen pro 180 Tagen beschränkt. Arbeits- oder Aufenthaltsrechte werden auch außerhalb des Landes, in dem das Visum für den längerfristigen Aufenthalt ausgestellt wurde, nicht verlängert.

Transiting
Bürger aus 12 Ländern benötigen ein Transitvisum, auch für Transits auf der Luft: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Alle anderen dürfen auf einem Flughafen im Schengen-Raum ohne Visum umsteigen. Wenn sich der Flughafen, zu dem Sie umsteigen, ebenfalls im Schengen-Raum befindet oder Sie beabsichtigen, den Luftraum des Transitflughafens zu verlassen, bedeutet dies, dass Sie in den Schengen-Raum einreisen und die oben genannten Regeln gelten. Dies gilt auch, wenn Sie einen Flug innerhalb des Schengen-Raums als Teil einer Reiseroute haben, die außerhalb des Schengen-Raums beginnt und endet:

Visabestimmungen
Wenn Ihre Nationalität ein Schengen-Visum für Geschäfts-, Tourismus- oder Familienbesuche benötigt, müssen Sie in der Regel die folgenden Dokumente besorgen (die spezifischen Anforderungen variieren geringfügig je nach Botschaft und Gerichtsbarkeit. Erkundigen Sie sich daher bei der Botschaft, in der Sie sich befinden Bewerbung um für die spezifischen und zusätzlichen Anforderungen):

Grundvoraussetzungen
Ausgefülltes Antragsformular (das Formular kann von der Website der betreffenden Botschaft heruntergeladen werden) und einige Mitgliedstaaten können Sie auch auffordern, ein zusätzliches Formular auszufüllen. Die Eltern müssen das Antragsformular für Minderjährige unterzeichnen, unabhängig davon, ob sie sie begleiten oder nicht.
Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten, die für mindestens drei Monate ab dem Tag gültig sein müssen Sie zurückkommen
Pass-sized ID Foto (bitte überprüfen Sie die Website der Botschaft die Sie sich bewerben , um zu bestimmen , wie das Foto aussehen soll)
Kopien der vorherigen Schengen – Visa (falls zuvor ausgegeben wurden)
Anmeldegebühr
60 € für die meisten Bewerber
35 € für Kinder ab 6 Jahren bis 12 Jahren und Staatsangehörige Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, Montenegros, Nordmakedoniens, Serbiens, Russlands, der Ukraine und der Republik Moldau
, Ehegatten und minderjährige Kinder bis einschließlich 5 Jahre Staatsangehörige der EU sowie Schüler / Studenten, die von Lehrern auf einer Schulreise begleitet werden.
Die Gebühren müssen in der Regel in der entsprechenden Landeswährung gezahlt werden (der genaue / tatsächliche Betrag sowie die zulässigen Zahlungsmodalitäten werden von der betreffenden Botschaft / dem betreffenden Konsulat festgelegt).
Wenn die Botschaft / das Konsulat die administrativen Aspekte des Antrags an einen Dritten auslagert (z. B. an VFS), kann von diesen Dritten zusätzlich zu den oben genannten Gebühren eine Gebühr erhoben werden.
Für diejenigen, die sich in einem Land bewerben, in dem sie nicht Staatsbürger sind, aber einen legalen Wohnsitz haben: Aufenthaltserlaubnis, die ab dem Tag Ihrer Rückkehr mindestens drei Monate gültig sein muss.
Minderjährige, die alleine (oder mit einem Erwachsenen, der kein Familienmitglied ist) und in einigen Fällen nur mit einem Elternteil reisen, müssen möglicherweise eine von den örtlichen Behörden in ihrem Heimatland oder Wohnsitzland unterzeichnete Reisegenehmigung oder ein entsprechendes Formular vor Ort einholen Eltern oder Erziehungsberechtigte, die den Minderjährigen nicht begleiten. Diese Anforderung hängt von den örtlichen Gesetzen ab.

Nachweis über sozioökonomische Bindungen und Finanzen
Arbeitsbescheinigung und aktuelle Gehaltsabrechnungen (falls angestellt) oder Immatrikulationsbescheinigung / Einschreibebrief der Institution (falls Student). Soweit möglich, sollten sie den Zeitraum angeben, in dem Sie in den Urlaub oder auf Geschäftsreise gehen dürfen. In einigen Fällen müssen Sie, wenn Sie arbeitslos sind oder finanziell von jemand anderem abhängig sind, eine eidesstattliche Erklärung und / oder ein Erklärungsformular einholen.
Kontoauszüge für die letzten 3 Monate vor Antragstellung. Der genaue Betrag, der zum Ausgleich benötigt wird, hängt von dem Mitgliedstaat ab, bei dessen Botschaft Sie sich bewerben (in der Regel 40-60 € pro Tag und Antragsteller in Ihrer Gruppe zuzüglich der Deckung nicht bezahlter Ticketkosten, Übernachtungen und vorgebuchter Touren). Falls Sie kein Bankkonto haben, werden die Reiseschecks möglicherweise von einigen Botschaften akzeptiert.
Falls verfügbar oder zutreffend, alle sonstigen Nachweise, die Ihre starke Motivation zur Rückkehr in Ihr Land oder Ihren legalen Wohnsitz am Ende Ihrer Reise belegen, z. B. Eigentumsrechte, Steuererklärungen, Aktienzertifikate.

Nachweis über Reisearrangements
Bestätigte Transportarrangements.
Bestätigung der Unterkunftsmodalitäten. Diese müssen nachweisen, dass das Land, bei dessen Botschaft Sie sich bewerben, Ihr Hauptreiseziel ist (siehe nächster Abschnitt).
Für Touristen, die in einem Hotel / Hostel übernachten, Ihre bestätigten Buchungen.
Wenn Sie bei Freunden / Verwandten bleiben möchten, müssen diese möglicherweise ihre Einladung bei den örtlichen Behörden einreichen, offizielle Unterlagen ausfüllen und an Sie senden.
Offizieller Brief / Einladung von Veranstaltern / Sponsoren, wenn Sie auf Geschäftsreise oder Konferenz sind.
Reiseversicherung, die mindestens die gesamte Schengen-Zone für die Dauer Ihrer Reise abdeckt und mindestens 30.000 € für Notfallbehandlung und medizinische Rückführung zur Verfügung stellt.

Zusätzliche Anforderungen für Ehegatten und Kinder von EU – Bürgern nur
Kopie des Reisepass der EU nationalen
Heiratsurkunde (für Ehegatten)
Geburtsurkunde mit dem Namen der EU angehörenden Elternteil (für Kinder)
anderer Beweise der Beziehung , wie durch das Konsulat angefordert werden kann

Reichen Sie keine Originalkopien der oben genannten Dokumente beim Antragszentrum ein, da diese möglicherweise nicht an Sie zurückgesandt werden (mit Ausnahme des Reisepasses natürlich).

Auf dem Antragsformular kann angegeben werden, ob Sie ein Visum für die einfache oder die mehrfache Einreise wünschen. Letzteres wird jedoch nur selten für Erstbesucher gewährt, und nicht alle Länder gewähren es, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie zwischen zwei Schengen-Staaten beabsichtigen, ein Nicht-Schengen-Land zu besuchen.

Termin vereinbaren

Vereinbaren eines Termins
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums gibt es keine Möglichkeit, sich bei der Botschaft / dem Konsulat / der Visumantragsstelle Ihrer Wahl zu bewerben. Das Botschafts- / Konsulats- / Antragszentrum, bei dem Sie einen Antrag stellen müssen, hängt davon ab, wohin Sie sich tatsächlich begeben möchten, wie lange Sie in den einzelnen Bundesstaaten bleiben möchten und was der Hauptzweck Ihrer Reise ist.

Wenn Sie nur ein Land besuchen möchten, müssen Sie sich an das für dieses Land vorgesehene Antragszentrum wenden. Besuchen Sie das Visumantragszentrum für Spanien nicht, wenn Sie nur Österreich besuchen. Gehen Sie zum Visaantragszentrum für Österreich.
Wenn Sie mehr als ein Land besuchen möchten, müssen Sie das Land angeben, in dem sich Ihr Hauptziel befindet. Ein Hauptreiseziel ist das Ziel, in dem Sie die längste Zeit verbringen, wenn der Zweck Ihrer Reise für jedes der Länder, die Sie besuchen, der gleiche ist, oder in dem der Hauptzweck Ihrer Reise stattfindet, wenn Sie mehr als ein Zweck. Ihr Hauptzweck hängt auch von dem Visum ab, das Sie letztendlich beantragen.
Wenn Ihre Reiseroute beispielsweise vorsieht, dass Sie 2 Tage in Deutschland, 4 Tage in Schweden, 3 Tage in Polen und 1 Tag in Belgien verbringen, müssen Sie bei der schwedischen Botschaft / dem schwedischen Konsulat ein Visum beantragen.
Wenn Sie für einen Urlaub 5 Tage in Frankreich verbringen, dies jedoch nach einer dreitägigen Konferenz in Italien tun, müssen Sie zur italienischen Botschaft gehen.
Wenn es kein klares Hauptziel gibt und der Zweck Ihrer Reise überall derselbe ist, das heißt, Sie verbringen fast genau die gleiche Zeit in jedem Mitgliedstaat, dann sollten Sie Ihren Antrag beim Antragszentrum des Mitgliedstaats einreichen, in dem Sie sich befinden beabsichtigen, zuerst zu kommen. Zum Beispiel werden Sie durch Frankreich einreisen und dort drei Tage verbringen, dann jeweils drei Tage in Dänemark und schließlich in der Schweiz, um Urlaub zu machen. Sie müssen sich für das Visum an das französische Konsulat / die französische Botschaft wenden.

Im Allgemeinen können Sie sich nur bei dem Antragszentrum bewerben, das für das Land (und möglicherweise die Stadt) zuständig ist, in dem Sie leben. Wenn Sie vorübergehend in einem Drittland sind, können Sie dort kein Schengen-Visum beantragen. Sie müssen einen Wohnsitznachweis in einem Drittland vorlegen, um dort ein Visum zu beantragen.

Auf der Website der jeweiligen Botschaft erfahren Sie, wie Sie einen Termin vereinbaren, wohin Sie gehen müssen und was Sie sonst noch mitbringen müssen. In seltenen Fällen, wenn ein Mitgliedstaat in Ihrem Heimatland keine Vertretung hat, befindet sich die Botschaft, die Sie besuchen müssen, in einem anderen Land und dient auch Ihrer Region. Die zuständige Botschaft kann auch die eines anderen Schengen-Landes sein, das Anträge im Namen des Schengen-Landes, bei dem Sie Ihren Antrag stellen möchten, annimmt und möglicherweise bearbeitet.

Bringen Sie Ihre Unterlagen so früh wie möglich in Ordnung, insbesondere, wenn die Bearbeitung einige Tage dauert oder bei Ihnen eingegangen sein muss. Persönliches Erscheinen ist in der Regel erforderlich und ist in der Regel nur nach Vereinbarung; begehungen sind nur in wenigen fällen gestattet. Terminslots sind schnell aufgebraucht, buchen Sie einen Termin frühzeitig. Der Antrag kann bis zu drei Monate vor Ihrer geplanten Reise gestellt werden.

Auf den Termin selbst
In der Regel ist ein persönliches Erscheinen im Antragszentrum erforderlich; Das heißt, ein Agent kann den Antrag nicht in Ihrem Namen stellen. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin im Antragszentrum sind und dass Ihre Unterlagen in Ordnung sind.

Die Mitarbeiter am Fenster überprüfen Ihre Dokumente, stellen routinemäßige Fragen zu Ihrer Reise, erheben die Anmeldegebühr und nehmen normalerweise biometrische Fingerabdrücke und digitale Fotos auf. Wenn Ihre Unterlagen nicht ausreichen oder nicht in Ordnung sind oder Sie aufgefordert werden, weitere einzureichen, müssen Sie in der Regel einen neuen Termin vereinbaren. Ihre Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn Sie damit einverstanden sind.

Die Verarbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Staatsangehörigkeit des Antragstellers (für einige Nationalitäten sind Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten erforderlich), der Zweck des Besuchs, die Jahreszeit, ausstehende Unterlagen, die Überweisung des Antrags an verschiedene Regierungsabteilungen und die Personalausstattung der Botschaft. Bevor der Termin vorüber ist, informiert Sie das Antragszentrum darüber, wann und wie Sie Ihren Reisepass anfordern können (entweder persönlich oder per Post).

Nach der Beantragung
Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten, vergewissern Sie sich, dass die Informationen korrekt sind. Vergewissern Sie sich insbesondere, dass das Visum einen Hinweis auf „Gültigkeit für die Schengen-Staaten“ enthält (in der Regel in der Sprache der Botschaft, die das Visum ausgestellt hat, z. B. „Schengen-Staatsangehöriger“). Die Gültigkeitsdaten müssen mit Ihren ursprünglichen Reisedaten übereinstimmen und dürfen nicht früher ablaufen. Wenden Sie sich sofort an das Antragszentrum, wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen (auch wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise beantragt haben, kann der Konsul dennoch ein Visum für die einmalige Einreise erteilen).

Wenn Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, erhalten Sie normalerweise eine Mitteilung, in der die Gründe für eine solche Entscheidung erläutert werden. Das Verfahren und die Gründe für die Einlegung von Rechtsbehelfen variieren je nach Botschaft / Konsulat. Es wird jedoch nachdrücklich empfohlen, sich vor der Rückgabe an die Botschaft auf den Hinweis zu beziehen und die beschriebenen Probleme zu beheben. Sofern in der Ablehnungserklärung nicht angegeben ist, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht berechtigt sind, können Sie jederzeit einen neuen Antrag einreichen (gegen eine entsprechende Gebühr). Achten Sie jedoch darauf, die Probleme zu beheben, die zum Fehlschlagen Ihres vorherigen Antrags geführt haben.

Bewahren Sie Kopien der Dokumente auf, die Sie in Ihrem Antrag verwendet haben, sowie der Dokumente, die Ihren Besuchszweck festlegen, und bringen Sie sie unbedingt mit, da die Grenzbeamten Sie möglicherweise bei Ihrer Ankunft darum bitten, sie zu sehen.

Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten haben, aber später darüber informiert wurden, dass der Hauptzweck Ihres Besuchs nicht mehr besteht (z. B. die Konferenz, an der Sie teilnehmen möchten, wurde abgesagt), möchten Sie jedoch Ihre Reise in die anderen Länder fortsetzen. Dann müssen Sie möglicherweise die Botschaft, die Ihnen das Visum ausgestellt hat, über die Änderung der Umstände informieren und bei der zuständigen Botschaft ein neues Visum beantragen.

Interpretation der Aufenthaltsdauer und der Anzahl der Einreisen
Achten Sie besonders auf die Gültigkeitsdauer und die Aufenthaltsdauer: Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer abreisen (je nachdem, was früher / zuerst eintritt).

Die Gültigkeitsdaten geben lediglich das Fenster an, in dem Sie in den Schengen-Raum reisen können. Wenn Sie sich jedoch dazu entschließen, Ihre Reise zu verschieben und zu verkürzen, bleibt das ursprüngliche Ablaufdatum bestehen und Sie müssen noch bis zu diesem Datum abreisen, auch wenn die in Ihrem Visum angegebene zulässige Anzahl von Tagen bis zu diesem Datum nicht vollständig aufgebraucht ist. Das Maximum von 90 Tagen in 180 Tagen wird in einem sich bewegenden Fenster von 180 Tagen gezählt. Wenn Sie die 90 Tage am Ende Ihrer vorherigen 180 Tage verbracht haben, können Sie erst nach Ablauf von 90 Tagen wieder einreisen. Wenn Ihr vorheriger Aufenthalt kürzer war, können Sie ihn sofort wieder betreten, müssen ihn jedoch vor den letzten Tagen Ihres letzten Aufenthalts verlassen und die Tage Ihres aktuellen Aufenthalts summieren sich auf 90 (in den letzten 180 Tagen).

Wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten haben, bezieht sich die auf dem Visum angegebene Anzahl von Tagen auf die Gesamtdauer, die Sie im Schengen-Raum verbringen können, unabhängig von der Anzahl der geplanten oder zulässigen Einreisen. in einem Zeitraum von sechs Monaten oder dem im Visum angegebenen Zeitraum – je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Wenn Sie also ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten, das drei Monate lang gültig ist, die Aufenthaltsdauer jedoch nur 10 Tage beträgt, werden die 10 Tage nicht zurückgesetzt, wenn Sie den Schengen-Raum verlassen und später zurückkehren. In diesem Fall können Sie maximal 6 Tage mit diesem Visum zurückkehren, wenn Sie bei Ihrem ersten Besuch 4 Tage geblieben sind, aber zurückkehren möchten, solange das Visum noch gültig ist. Die Ankunfts- und Abreisedaten sind in der Anzahl der Tage enthalten, die Sie in der Schengen-Zone verbracht haben, unabhängig von der tatsächlichen Ankunfts- und Abreisedauer.

Wenn Sie 30 Tage lang nur ein einziges Einreisevisum erhalten haben, sich aber dazu entschlossen haben, Ihre Reise mit nur 20 Tagen zu kürzen, können Sie dasselbe Visum nicht mehr verwenden und die verbleibenden Tage, die Sie dafür übrig haben Das Visum verfällt (dies wird jedoch nicht gegen Sie geltend gemacht, wenn Sie in Zukunft ein anderes Visum beantragen, da Sie nicht übernachtet haben). Wenn Sie Nicht-Schengen-Staaten (z. B. Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien) zwischen zwei Schengen-Staaten besuchen möchten, machen Sie in Ihrem Antrag deutlich, dass Sie dies tun müssen (obwohl Sie möglicherweise auch solche Nicht-Schengen-Staaten besuchen möchten) nur vor der Einreise oder nach dem Besuch der Schengen-Zone).

Wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer langen Gültigkeitsdauer (dh mehr als 6 Monate) oder mehrere Visa für die einmalige Einreise erhalten haben, beachten Sie bitte, dass Sie nur einen kombinierten maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums haben dürfen Zeitraum im Schengen-Raum.

Einige Länder im Schengen-Raum, wie Spanien und Portugal, bieten eine Verlängerung des Schengen-Visums (oder des Aufenthaltsrechts) an, die nur für dieses Land gültig ist. Dies ermöglicht es, länger als 90 Tage im Schengen-Raum zu bleiben, ohne ein Langzeitvisum zu erhalten. Für die Verlängerung sind ein gültiger Grund und die üblichen Unterlagen zu ausreichenden Mitteln usw. erforderlich. Möglicherweise müssen Sie ohne Einreise in ein anderes Schengen-Land ausreisen, da Ihr verlängerter Aufenthalt wahrscheinlich als Teil der 90 zulässigen Tage gewertet wird.

Einreise in den Schengen-Raum
Anders als in den meisten anderen Ländern müssen ankommende Passagiere normalerweise keine zusätzlichen Papiere ausfüllen, um sie den Passkontrollbeamten vorzulegen.

Wie bei anderen Visa berechtigt Sie ein Schengen-Visum nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Aus diesem Grund müssen Sie den Passkontrollbeamten weiterhin nachweisen, dass Sie das Recht auf das Visum haben, das Ihnen ausgestellt wurde. Selbst wenn Sie ein gültiges Visum besitzen, kann die tatsächliche Einreise verweigert werden, wenn Sie die Fragen und / oder Anforderungen des Grenzbeamten zur Einsichtnahme in Dokumente nicht erfüllen können.

An den meisten Kontrollpunkten werden zwei Spurensätze bereitgestellt: einer für Staatsangehörige des EWR / der Schweiz und einer für alle anderen Passinhaber. In einigen Ländern bieten die Hauptflughäfen möglicherweise auch eine Premium-Spur für berechtigte Passagiere (normalerweise diejenigen, die in der First und Business Class reisen). Ihre Fluggesellschaft wird Ihnen einen Gutschein aushändigen, den Sie dem Personal bei der Ankunft vorlegen (fragen Sie Ihre Fluggesellschaft nach weiteren Informationen).

Reisende, die nicht zum EWR gehören, müssen ihre biometrischen Fingerabdrücke am Einreisepunkt abgeben.

Bei Reisen über einen Schengen-Flughafen werden die Flüge in Schengen- und Nicht-Schengen-Flüge unterteilt, ähnlich wie Inlands- und Auslandsflüge an anderen Orten. Dies bedeutet, wenn Ihr Flug aus einem Nicht-Schengen-Land stammt, aber über einen Schengen-Flughafen mit einem anderen Schengen-Land verbunden ist (oder umgekehrt), müssen Sie die Passkontrolle an dem ersten (oder letzten) Flughafen, den Sie innerhalb des Schengen-Raums durchfliegen, freigeben . Wenn eine Verbindung unvermeidlich ist, berücksichtigen Sie bei der Buchung Ihrer Flüge die Verbindungszeiten und die möglichen Warteschlangen.

Wenn Sie kein EU / EFTA-Staatsangehöriger sind (auch wenn Sie von der Visumpflicht befreit sind, es sei denn, Sie sind Andorraner, Monégasque oder San Marinese), vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass sowohl bei der Einreise als auch beim Verlassen des Schengen-Raums deutlich abgestempelt ist relevante Daten sichtbar. Ohne Einreisestempel werden Sie möglicherweise als Overstayer behandelt, wenn Sie versuchen, den Schengen-Raum zu verlassen. Ohne einen Ausreisestempel kann Ihnen die Einreise verweigert werden, wenn Sie das nächste Mal den Schengen-Raum betreten möchten, da Sie möglicherweise auch bei Ihrem vorherigen Besuch überfordert waren. Wenn Sie in Zukunft ein anderes Visum benötigen, wird der Antrag möglicherweise abgelehnt oder die Bearbeitung Ihres Antrags wird möglicherweise länger dauern. Wenn Sie keinen Passstempel erhalten können oder die Tinte nicht zu gut sichtbar ist, stellen Sie sicher, dass Sie Dokumente wie Bordkarten, Stempel von Reisepässen aus anderen Ländern aufbewahren.

Gehen Sie nicht davon aus, dass Grenzbeamte in den Schengen-Staaten Zugriff auf die Datenbank anderer Mitgliedstaaten haben (dies ist im Allgemeinen nicht der Fall). Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Stempel in Ihren Reisepass bekommen.

Fortbewegung in der Schengen-Zone
Sobald Sie in die Schengen-Zone zugelassen sind, können Sie in der Regel in jeden Mitgliedstaat reisen, ohne die formellen Passkontrollverfahren erneut durchlaufen zu müssen.

Wenn Sie mit einem Flugzeug zwischen zwei Flughäfen innerhalb des Schengen-Raums fliegen, ist dies so, als würden Sie einen Inlandsflug nehmen. In einigen Ländern wie Frankreich, Italien und den Niederlanden müssen Nicht-EU- / EWR- / Schweizer Staatsangehörige ihre Anwesenheit bei den zuständigen lokalen Behörden angeben, auch wenn sie aus einem anderen Schengen-Mitgliedstaat angekommen sind. Dies kann von der Unterkunft übernommen werden, in der Sie sich beim Check-in befinden. Andernfalls müssen Sie die zuständigen Behörden selbst aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie auf den Wikivoyage-Seiten der einzelnen Länder sowie auf den Websites der jeweiligen Einwanderungsbehörden.

Das Schengener Abkommen sieht auch vor, dass einzelne Mitgliedstaaten die Grenzkontrollen unter bestimmten Umständen vorübergehend wieder aufnehmen können. Zum Beispiel müssen Zugreisende in Dänemark, die sich auf dem Weg nach Schweden befinden, aufgrund eines Zustroms von Flüchtlingen in den Jahren 2015-2016 bei der Ankunft am ersten schwedischen Bahnhof eine kurze Passkontrolle im Zug durchlaufen.

Erwarten Sie außerdem gelegentliche Passkontrollen beim Überqueren der Grenzen sowie beim Einsteigen in ein Flugzeug am Flughafen. Selbst wenn es zwischen den Schengen-Staaten keine Grenzkontrollen (Einwanderungskontrollen) gibt, wird Ihnen dringend empfohlen, beim Überschreiten der Grenzen zwischen den Schengen-Staaten Ihren Reisepass oder einen anderen Ausweis mitzuführen.

Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein befinden sich zwar im Schengen-Raum, jedoch nicht in der Europäischen Union, und dementsprechend gelten für alle ankommenden Reisenden unabhängig vom Herkunftsort Zollkontrollen. An einigen Grenzen sind die Kontrollen nachlässig und Sie müssen möglicherweise sicherstellen, dass Sie einen Zollbeamten finden, um Waren zu deklarieren, die einer Zollabfertigung bedürfen. Åland ist zwar Mitglied der EU und von Schengen als Teil Finnlands, aber kein Mitglied der Steuerunion. Daher sollten Sie einige Importe deklarieren, auch wenn es keinen Zoll gibt, an dem Sie die Grenze passieren. Ähnliche Überlegungen gelten für die Kanalinseln und einige andere Gebiete.

Beim Überqueren der Grenze mit dem Zug können Zollbeamte in den Zug einsteigen. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, können die Zollbeamten Ihr Fahrzeug anhalten und es inspizieren. Zollkontrollen können weit von der Grenze entfernt stattfinden. Wenn Sie einen Flughafen in einem dieser vier Länder durchqueren, müssen Sie in der Regel möglicherweise nicht die Zollabfertigung für den Transitflughafen vornehmen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen für Zollanmeldungen finden Sie auf den folgenden Websites:

EU
Norwegen
Schweiz
Island

Schließlich können die Zollbehörden einzelner EU-Schengen-Staaten auch in EU-Schengen-Staaten, in denen keine Zollkontrollen bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren durchgeführt werden, noch Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass verbotene oder kontrollierte Gegenstände (z. B. illegale Drogen, Schusswaffen) vorhanden sind nicht über die Grenze transportiert.